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Im Heimtarif enthaltenen Leistungen
- Zimmer, Pflegebett, Nachtisch, Notrufanlage im Zimmer
- Reinigung des Zimmers und der Nassräume
- Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen
- Grund- und Behandlungspflege 24 Stunden pro Tag
- Betreuung und Beratung
- Benutzung von einfachen Standartrollstühlen und Gehhilfen
- Alltagsgestaltung gemäss Heimangebot, zum Beispiel: Ausflüge, Konzerte, Filmvorführungen, Saisonale Festlichkeiten, Altersturnen, Kochgruppen, Gedächtnistraining, Werk- und Bastelgruppen, Lesezirkel, Spielgruppen, Singen, Spaziergänge, Dekorationen
- Gespräche mit Angehörigen Beratung von Angehörigen
- Vollpension mit altergerechter Ernährung, inkl. Zwischenverpflegung, Mineralwasser nature, Kaffee und Tee
- Krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer
- Heizung, Strom und Wasser , allgemeine Entsorgungskosten
- Frottierwäsche und Bettwäsche (Benutzung und Waschen)
- Medizinisch indizierte Fusspflege bei Diabetiker/innen
- Verbrauchs- und Pflegematerial gemäss Liste der Mittel- und Gegenstände (MiGeL) enthalten ist.
Im Heimtarif nicht inbegriffene Leistungen
Die nachfolgenden Leistungen des Heimes oder Dritter sind im Heimtarif nicht inbegriffen. Sie werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Es handelt sich insbesondere um folgende Leistungen:
- Krankenkassenprämien sowie Franchise und Selbstbehalt
- Zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen
- Waschen und Bügeln persönlicher Wäsche
- Coiffeur
- Fusspflege/Pediküre bei Bewohner/innen , die nicht Diabetiker/innen sind
- Alle Transporte
- Externe Veranstaltungen
- TV, Radio, Telefon und Internet (Anschluss, Abonnement, Gebühren)
- Von den Bewohner/innen persönlich abonnierte Zeitungen und Zeitschriften
- Reparaturen von persönlichen Eigentum
- Chemische Reinigung
- Kleider- ,Wäsche- und Schuhe
- Persönliche Versicherungen, Gebühren und Steuern
- Kosten für Mahlzeiten und Übernachtungen von Gästen der Bewohner/innen
- Nicht krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer
- Individuell bestellte Getränke und Esswaren
- Persönliche Körperpflegeprodukte und Toilettenartikel
- Übrige persönliche Auslagen
- Kosten für das Räumen des Zimmers bei Austritt oder im Todesfall
- Schlussreinigung bei Austritt oder im Todesfall
Einstufung Die Einstufung erfolgt in den ersten Wochen des Aufenthalts im BZ BÄREN durch die Pflegedienstleitung, wird vom zuständigen Arzt unterzeichnet und während des Aufenthaltes periodisch den gegebenen Umständen angepasst. Ausserordentliche betreuerische, pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen werden zusätzlich nach Aufwand abgerechnet.
Kurz- und Ferienaufenthalt Grundsätzlich steht jedes Bett auch für Kurzaufenthalte zur Verfügung. Die Möblierung erfolgt nach Absprache mit dem Bewohner und den Angehörigen. Der Zuschlag auf den regulären Zimmerpreis beträgt pro Tag 25% für eine Zeitdauer unter einem Monat und 10% ab einem Monat Aufenthaltsdauer. Tagesaufenthalt Das Heim steht auch Tagesbewohnerinnen und -bewohnern offen. Bei Interesse verlangen Sie das separate Informationsblatt.
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